PLUS CARD - Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Zweck

Die vorliegenden Vertragsbedingungen gelten für die von BAUHAUS Fachcentren AG (nachstehend BAUHAUS genannt) herausgegebene Kundenkarte PLUS CARD. BAUHAUS stellt ihren gewerblichen Kunden (nachstehend Gewerbetreibende genannt) kostenlos eine BAUHAUS PLUS CARD zur Verfügung. Die PLUS CARD berechtigt zum Bezug eines Bonus und – sofern die Bedingungen erfüllt sind – zum bargeldlosen Einkauf in den BAUHAUS Fachcentren auf dem Gebiet der Schweiz. Bestellungen können schriftlich unter Angabe der Kartennummer abgewickelt werden.

2. Berechtigung

Die BAUHAUS PLUS CARD Konditionen werden Gewerbetreibenden gewährt, die mit den BAUHAUS Produkten weder Einzel- noch Grosshandel betreiben. Der Gewerbetreibende legt hierzu einen Handelsregisterauszug oder einen anderweitigen geeigneten Nachweis über sein Gewerbe sowie eine Kopie eines amtlichen Ausweises vor und verpflichtet sich, BAUHAUS eine Änderung oder eine Aufgabe des Gewerbes unverzüglich mitzuteilen. Kauf auf Rechnung wird nur bei Nachweis eines Kontos und Wohnsitzes im Inland gewährt. BAUHAUS behält sich eine Prüfung der Bonität und Bonusberechtigung vor.

3. Kartenantrag

Dem Kartenantrag sind die unter Punkt 2 aufgeführten Nachweise beizulegen. Der Kartenantrag wird von BAUHAUS mit Zustellung der PLUS CARD angenommen. Die Bonuszählung beginnt ab Erhalt der PLUS CARD.

4. Bonusberechtigung

Umsätze mit Dienstleistungen, Anzahlungen, Vorauszahlungen, Produkten mit Aktionen/Sonderangeboten/Spezialpreisen, sowie bei Inanspruchnahme der Tiefpreisgarantie und Kauf von Geschenkgutscheinen sind von der Bonifizierung ausgenommen. Für die Einkäufe gelten im Übrigen die BAUHAUS Verkaufs- und Lieferbedingungen. Die Rückvergütung des Bonus erfolgt auf Basis des Netto-Umsatzes zuzüglich der gültigen MWST, sofern der Umsatz der schweizerischen Mehrwertsteuer unterliegt. Der Bonus wird ausschliesslich auf vollständig gezahlte Umsätze im Abrechnungszeitraum von 12 Monaten nach Erhalt der PLUS CARD gewährt, falls an der Kasse die PLUS CARD vorgelegt oder bei Faxbestellungen die Kartennummer angegeben wurde. Eine Nachbuchung durch Vorlage eines Kassenbons ist nicht möglich. Umsätze durch Nichtberechtigte werden nicht bonifiziert. Im Falle einer fristlosen Kündigung entfällt der Bonusanspruch.

5. Bonusvergütung

Am Ende der Vertragslaufzeit erfolgt automatisch eine Bonusabrechnung. Der Kunde erhält die Abrechnungsmitteilung umgehend zur Prüfung. Der darin enthaltene Bonusbetrag wird vom Kunden anerkannt, wenn er diesen nicht innerhalb 14 Tagen nach Erhalt gegenüber BAUHAUS PLUS CARD schriftlich widerspricht. Anschliessend wird der Bonusbetrag auf das im Karten antrag angegebene Konto ausgezahlt. Der Bonusanspruch verjährt in 12 Monaten nach Vertragsende.

6. Kauf auf Rechnung

Für den Kauf auf Rechnung ist zunächst eine Bonitätsprüfung nach Antragsstellung des Kunden erforderlich. Bei Annahme des Antrags durch BAUHAUS erhält der Kunde ein Verfügungslimit bis zu dessen Höhe der Kauf auf Rechnung mit der Hauptkarte und allen Zusatzkarten zugelassen wird. BAUHAUS behält sich das Eigentum an den gekauften Produkten bis zur vollständigen Bezahlung ausdrücklich vor.

7. PLUS CARD

Die BAUHAUS PLUS CARD ist das Eigentum von BAUHAUS. BAUHAUS behält sich das Recht vor, die Karte jederzeit einzuziehen und die Bonusabwicklung auf ein anderes System umzustellen. Der Bonusvertrag und die Bonushöhe bleiben hiervon unberührt. Die BAUHAUS PLUS CARD und ausgegebene Zusatzkarten für weitere einkaufsberechtigte Personen sind nicht übertragbar. BAUHAUS bleibt es vorbehalten, die Vorlage des Personalausweises von dem Kartenbesitzer zu verlangen.

8. Kartenverlust/Wechsel der berechtigten Personen

Ein Verlust der PLUS CARD ist unverzüglich BAUHAUS anzuzeigen, ebenso ein Wechsel der einkaufsberechtigten Personen, für welche Zusatzkarten ausgestellt wurden. Telefonisch unter +41 31 818 11 77 oder per E-Mail auf pluscard@bauhaus.ch. Bei Kartenverlust wird diese gesperrt und eine neue Karte ausgestellt. Der Kunde haftet bis zur Verlustmeldung für alle Umsätze, die mit den an ihn ausgegebenen Karten getätigt wurden. BAUHAUS haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemässe Aufewahrung oder verspätete Verlustmeldung durch den Kunden verursacht werden.

9. Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten

Der Gewerbetreibende ist zur sicheren Verwahrung seiner Karte verpflichtet und hat diese vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen. Die Haftung von BAUHAUS ist auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Verstoss gegen vertragswesentliche Pflichten beschränkt. Kartenverluste, Wechsel der einkaufsberechtigten Person, Adressänderungen und Änderungen der Bankverbindung, Betreibungsverfahren sowie andere der zur ordnungsgemässen Abwicklung des Geschäftsverkehrs wesentlichen Informationen sind BAUHAUS unverzüglich schriftlich (Post, Fax oder Mail) oder telefonisch mitzuteilen.

10. Gültigkeitsdauer

Der Bonusvertrag beginnt mit der Zustellung/Erhalt der PLUS CARD und ist auf maximal 12 Monate befristet. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht vorher von einer der Parteien unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Insbesondere ist BAUHAUS berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist und auch nach schriftlicher Mahnung und Fristsetzung eine offene Forderung nicht ausgleicht oder deliktische Handlungen durch den Kunden begangen wurden. Das Gleiche gilt bei Überschreitung des vereinbarten Verfügungsrahmens beim Rechnungskauf.

11. Datenschutz

BAUHAUS ist berechtigt, die im Zusammenhang mit dem PLUS CARD Vertrag erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies im Rahmen der Durchführung des Vertrages zweckmässig erscheint. Die Nutzung der persönlichen Daten zu Werbezwecken erfolgt nur dann, wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht und beim Kartenantrag entsprechen angewählt hat. Soweit sich BAUHAUS in diesem Zusammenhang externer Dienstleister bedient, werden diese entsprechend zur Einhaltung der Datenschutzgesetze verpflichtet.

12. Änderungen der Geschäftsbedingungen

Änderungen werden dem Gewerbetreibenden schriftlich mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Gewerbetreibende nicht innerhalb eines Monats nach Mitteilung schriftlich widerspricht.

13. Anzuwendendes Recht/Gerichtstand

Es gilt schweizerisches Recht. Der Gerichtstand ist 3123 Belp

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