BAUHAUS PLUS CARD - Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Zweck
Die vorliegenden Vertragsbedingungen gelten für die von BAUHAUS Fachcentren AG (nachstehend BAUHAUS genannt) herausgegebene Kundenkarte PLUS CARD. BAUHAUS stellt auf Antrag ihren gewerblichen Kunden und Eigenheimbesitzern (nachstehend Kunden genannt) kostenlos eine PLUS CARD zur Verfügung. Die Inhaber einer PLUS CARD nehmen an einem Bonusprogramm teil und sind – sofern die Bedingungen dazu erfüllt sind – zum Kauf auf Rechnung in den BAUHAUS Fachcentren der Schweiz berechtigt.
2. Berechtigung
Die PLUS CARD Konditionen werden Kunden gewährt, die mit den BAUHAUS Produkten weder Einzel- noch Grosshandel betreiben. Der Kunde legt dem Antrag einen Handelsregisterauszug/Grundbucheintrag oder einen anderweitigen geeigneten Nachweis über sein Gewerbe/Eigenheimbesitz sowie eine Kopie eines amtlichen Ausweises bei und verpflichtet sich, BAUHAUS eine Änderung oder eine Aufgabe des Gewerbes / Verkauf des Eigenheims unverzüglich mitzuteilen. Der Kauf auf Rechnung mittels PLUS CARD wird nur bei Nachweis eines Bankkontos und Wohnsitzes in der Schweiz gewährt. BAUHAUS behält sich eine Prüfung der Bonität und Bonusberechtigung jederzeit vor.
3. Kartenantrag
Der Kartenantrag erfolgt digital. Die unter Ziff. 2 aufgeführten Nachweise sind einzureichen. Während der Prüfung des Antrags, erhält der Kunde eine provisorische PLUS CARD zugestellt. Der Kartenantrag wird von BAUHAUS mittels Bestätigung via E-Mail angenommen. Die Bonuszählung beginnt ab Erhalt der provisorischen PLUS CARD und deren Nutzung und unter der aufschiebenden Bedingung der finalen Bestätigung des Kartenantrags durch BAUHAUS.
BAUHAUS ist berechtigt, Kunden ohne Angaben von Gründen die PLUS CARD zu verweigern.
4. Bonusberechtigung
Eine Bonusberechtigung besteht ab einem Mindestumsatz von CHF 8'000.00 pro Abrechnungszeitraum (12 Monate). Bei Erreichung des Mindestumsatzes im Abrechnungszeitraum beträgt die Ausschüttung 10% der bonusberechtigten Umsätze.
Umsätze mit Dienstleistungen, Anzahlungen, Vorauszahlungen, Produkten mit Aktionen/Sonderangeboten/Spezialpreisen, sowie bei Inanspruchnahme der Tiefpreisgarantie und beim Kauf von Geschenkgutscheinen sind von der Bonifizierung ausgenommen. Für die Einkäufe gelten im Übrigen die BAUHAUS Verkaufs- und Lieferbedingungen (inkl. jeweils anwendbarer AGB). Für Bestellungen und Reservierungen im Webshop von BAUHAUS geltend die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Webshop. Die Ausschüttung des Bonus erfolgt auf Basis des Netto-Umsatzes zuzüglich der gültigen MWST. Der Bonus wird ausschliesslich auf vollständig bezahlte bonusberechtigte Umsätze im Abrechnungszeitraum von 12 Monaten (erstmals gerechnet ab Erhalt der provisorischen PLUS CARD) und gegen deren Vorlage gewährt. Umsätze im Webshop sind, sofern keine Ausnahme gemäss dieser Ziffer vorliegt, ebenfalls bonusberechtigt. Eine Bonifizierung der Webshop-Umsätze setzt die einmalige Registrierung der persönlichen PLUS CARD im Kundenkonto voraus. Eine nachträgliche Buchung auf die PLUS CARD durch Vorlage/Einsendung eines Kassenbons oder nachträgliche Registrierung im Kundenkonto ist nicht möglich. Umsätze durch Nicht-Karteninhaber werden nicht bonifiziert. Im Falle einer fristlosen Kündigung oder Zahlungsverzug entfällt der Bonusanspruch.
5. Bonusausschüttung
Nach 12 Monaten Teilnahme am Bonusprogramm erfolgt eine automatisierte Bonusabrechnung. Der Kunde erhält die Abrechnungsmitteilung innerhalb von 10 Tagen via E-Mail in digitaler Form zur Prüfung. Der darin enthaltene Bonusbetrag wird vom Kunden anerkannt, wenn er diesem nicht innerhalb 14 Tagen nach Erhalt gegenüber BAUHAUS PLUS CARD via E-Mail widerspricht. Die Form der Bonusausschüttung liegt im Ermessen von BAUHAUS und kann in Form von Gutscheinen, Gutschriften oder Überweisungen erfolgen. Eine Bonus-Ausschüttung vor Ablauf von 12 Monate ist ausgeschlossen. Ein Pro rata-Anspruch besteht nicht.
Kann der Bonus nicht innerhalb von 12 Monaten nach Abrechnung ausgeschüttet werden, verfallen die Ansprüche. Im Falle einer Firmenauflösung sind die Inhaber verpflichtet, uns im Vorfeld um eine Abschlussabrechnung anzusuchen. Eine Ausschüttung eines Bonus einer juristischen Person an eine Privatperson ist ausgeschlossen.
6. Kauf auf Rechnung
Für den Kauf auf Rechnung ist zunächst eine Bonitätsprüfung nach Antragsstellung des Kunden erforderlich. Bei Annahme des Antrags durch BAUHAUS bestimmt BAUHAUS die Verfügungslimite bis zu deren Höhe der Kauf auf Rechnung mit der Hauptkarte und allen Zusatzkarten zugelassen wird. BAUHAUS behält sich das Eigentum an den gekauften Produkten bis zur vollständigen Bezahlung ausdrücklich vor. Ein Kauf auf Rechnung mit der provisorischen PLUS CARD ist ausgeschlossen.
7. Zahlungsverzug / Inkassodienstleister
Bei Verzug kann BAUHAUS für jede Mahnung ein Verzugszins von 5% erheben.
Wird eine Forderung aus dem Kauf auf Rechnung trotz vorausgegangener Mahnung nicht beglichen, dann wird diese Forderung samt Verzugszins von einem Inkassodienstleiter eingetrieben. Dafür werden folgende Kosten vom Inkassodienstleiter erhoben, welche der Kunde zu tragen hat: Bearbeitungsgebühr (frühestens ab Tag 70 nach Datum der Rechnung, bei Übergabe an Inkassodienstleister) abhängig von der Höhe der Forderung, Maximalbetrag in CHF: 75 (bis 50); 100 (bis 100); 120 (bis 150); 149 (bis 250); 193 (bis 500); 256 (bis 1'000); 401 (bis 2'500); 634 (bis 5'000); 1'100 (bis 10'000), 1'715 (bis 25'000), 2'750 (bis 50'000), 5.5% der Forderung (ab 50'000). Zusätzlich hat der Kunde sämtliche mit dem Inkasso anfallenden amtlichen Kosten und Auslagen (Kosten Zahlungsbefehl, Rechtsöffnungskosten etc.) zu tragen.
8. PLUS CARD
Die PLUS CARD (auch die provisorische PLUS CARD) steht im ausschliesslichen Eigentum von BAUHAUS. BAUHAUS behält sich das Recht vor, die Karte nach erfolgter Kündigung als ungültig zu erklären. Die Abwicklung PLUS CARD kann jederzeit auf einem anderen System (intern/extern) erfolgen. Die PLUS CARD (auch die provisorische PLUS CARD) und ausgegebene Zusatzkarten für weitere einkaufsberechtigte Personen sind nicht übertragbar. Einkäufe und Retouren von Einkäufen mit der PLUS CARD, können aus Identifikationsgründen und zum Schutz vor Missbrauch nur vom Karteninhaber persönlich getätigt werden. BAUHAUS bleibt es vorbehalten, bei einem Einkauf/Retoure die Vorlage des Personalausweises und /oder die Vorlage der physischen PLUS CARD zu verlangen.
9. Kartenverlust/Wechsel der einkaufsberechtigten Personen
Ein Verlust oder ein Wechsel von einkaufsberechtigten Personen sind unverzüglich telefonisch unter +41 31 818 11 77 oder per E-Mail auf pluscard@bauhaus.ch zu melden. Bei Kartenverlust wird diese gesperrt und kostenpflichtig (CHF 50.--) eine neue Karte ausgestellt. Der Kunde haftet bis zur Verlustmeldung für alle Einkäufe auf Rechnung, die mit den an ihn ausgegebenen Karten getätigt wurden. BAUHAUS haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemässe Aufbewahrung oder verspätete Verlustmeldung durch den Kunden verursacht werden.
10. Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten
Der Kunde ist zur sicheren Aufbewahrung und Verwahrung seiner Karte verpflichtet und hat diese vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen. Die Haftung von BAUHAUS ist auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Verstoss gegen vertragswesentliche Pflichten beschränkt. Kartenverluste, Wechsel der einkaufsberechtigten Person, Adressänderungen und Änderungen der Bankverbindung, Betreibungsverfahren, Konkurseröffnungen sowie andere der zur ordnungsgemässen Abwicklung des Geschäftsverkehrs wesentlichen Informationen sind BAUHAUS unverzüglich schriftlich (Post oder E-Mail) oder telefonisch mitzuteilen.
11. Gültigkeitsdauer
Der Vertrag beginnt mit der Annahme des Antrags durch BAUHAUS und ist auf 12 Monate befristet. Der Erhalt der provisorischen PLUS CARD bedeutet keine Annahme des Antrags durch BAUHAUS. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht vorher von einer der Parteien unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Insbesondere ist BAUHAUS berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen fristlos zu kündigen, insbesondere wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist und auch nach schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung eine offene Forderung nicht bezahlt oder deliktische Handlungen gegenüber BAUHAUS durch den Kunden begangen wurden. Das Gleiche gilt bei Überschreitung der vereinbarten Verfügungslimiten beim Kauf auf Rechnung. Weiter kann der Vertrag durch BAUHAUS fristlos gekündigt werden, wenn Kunden über einen Zeitraum von 12 Monaten die PLUS CARD nicht nutzen und auch auf Kontaktaufnahmen durch BAUHAUS (telefonisch oder schriftlich) nicht reagieren. Bei Geschäftsaufgabe oder Verkauf des Eigenheims entfällt die Berechtigung zur PLUS CARD. Der Vertrag gilt zurückbezogen auf diesen Zeitpunkt als aufgelöst.
Liegt ein Kündigungsgrund seitens BAUHAUS vor, ist BAUHAUS berechtigt, die PLUS CARD vorgängig zu sperren.
12. Datenschutz
Für die Bearbeitung von Personendaten durch BAUHAUS gilt die Datenschutzerklärung. Die jeweils gültige Fassung kann unter www.bauhaus.ch/de/rechtliches/datenschutz abgerufen werden.
13. Änderungen der Vertragsbedingungen
BAUHAUS kann die Vertragsbedingungen mit einer einmonatigen Übergangsfrist ändern. Die zukünftige Fassung wird auf www.bauhaus.ch/pluscard-avb publiziert. Der Kunde erhält zudem eine Mitteilung per E-Mail, dass BAUHAUS die Vertragsbedingungen ändert.
Die Vertragsbedingungen gelten mit dem ersten Einsatz der PLUS CARD seit Publikation und spätestens mit Ablauf der einmonatigen Übergangsfrist als akzeptiert.
Wenn der Kunde die Vertragsbedingungen nicht akzeptieren will, muss er den Vertrag innert der einmonatigen Übergangsfrist aus wichtigem Grund umgehend schriftlich gegenüber BAUHAUS fristlos kündigen. Ansonsten gelten die neuen Vertragsbedingungen als akzeptiert.
14. Anzuwendendes Recht/Gerichtstand
Es gilt schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Der Gerichtstand ist 3123 Belp.